Die Stiftung

Unser Engagement

KRITISCHE MASSEN BEWEGEN

Je lauter ein Diskurs, desto sichtbarer seine Themen, desto größer der Druck auf alle gesellschaftliche Akteur_innen. Für unser Engagement bedeutet das: Gleichstellung und Chancengleichheit dürfen nicht nur von betroffenen Minderheiten gefordert werden – PROUT AT WORK denkt queere Themen weiter und erreicht damit vielfältige gesellschaftliche Akteur_innen.

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Positionspapier selbstbestimmungsgesetz

PROUT AT WORK hat gemeinsam mit Verbänden und Unternehmen der deutschen Wirtschaft ein Positionspapier aufgesetzt, welches eine rasche, diskriminierungsfreie Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzt für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen fordert.

Aktionsplan „Queer Leben“

Bundeskabinett beschließt Aktionsplan

Das Bundeskabinett beschloss im November 2022 einen bundesweiten Aktionsplan, um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken. Dafür enthält der Plan Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern.

Blutspenden schwuler, bisexueller Männer und trans* Personen Ermöglicht

Gesetzesänderung erfolgt

Nach jahrelanger gemeinsamer Arbeit zahlreicher Akteur_innen – und unter anderem dem Positionspapier der PROUT AT WORK-Foundation und namhaften Unternehmen der deutschen Wirtschaft – wurden nun endlich Schritte gegen die Diskriminierung bei der Blutspende von schwulen bzw. bisexuellen Männern sowie trans* Personen unternommen.

Die Risikobewertung soll künftig auf Grundlage des individuellen Sexualverhaltens erfolgen – ohne Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. So sollen laut der neuen Richtlinie Menschen vom Blutspenden ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten vier Monate sexuelles Risikoverhalten gezeigt hat. Dazu gehört unter anderem Sex mit insgesamt mehr als zwei Personen und Sex mit einer neuen Person, wenn Analsex praktiziert wurde. Der LSVD und die Deutsche Aidshilfe kritisieren die neuen Regelungen. Sie sorgen dafür, dass Analverkehr außerhalb dauerhafter Beziehungen ohne Grundlage als pauschal risikohaft eingeordnet wird. Weiterhin seien mit den neuen Regelungen also die meisten schwulen Männer vom Spenden ausgeschlossen, nur ohne explizit benannt zu werden.

Grundgesetz für alle

Forderung zur Ergänzung des Artikels 3 GG

Stand 24. Februar 2021

Queere Menschen sind durch den Artikel 3 im Grundgesetz immer noch nicht geschützt. Viele Menschen aus der queeren Community erleben Benachteiligung, Ausgrenzung und Hassgewalt. Ein Schutz durch das Grundgesetz empfinden wir als unentbehrlich und somit gehört PROUT AT WORK zu den Erstunterzeichnenden des Appells „Ein Grundgesetz für Alle“. Bundesregierung und Bundestag verhandeln aktuell über die Streichung des „Rasse“-Begriffs im Artikel 3 des Grundgesetzes. Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen, dass die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in dem Artikel ergänzt werden müssen.

Die Dritte Option

m/w/d/x: Über das Recht auf Geschlecht – im Alltag und am Arbeitsplatz

Auch wenn wir den Schritt zur Abbildung von inter* Menschen in ihrem Geschlecht sehr begrüßen, wollen wir in aller Kürze auf die Problematiken eingehen, die die Dritte Option in ihrer aktuellen Umsetzung mit sich bringt.

Das Gesetz zur Dritten Option ist eine Minimallösung: Die eigentliche Zielgruppe ist deutlich größer – dementsprechend sollte die rechtliche Reichweite viel größer sein. Unseres Erachtens müssten alle gesetzlichen Normen, die für das binäre Geschlechtersystems konzipiert wurden, so angepasst werden, dass jede Erwähnung von Geschlecht explizit den Begriff „inter*“ beinhaltet. Das schüfe sowohl für inter* Mitarbeiter_innen als auch für ihre Arbeitgeber_innen Klarheit und ersparte in vielen Fällen den Weg über Gerichte.

Der isolierte Fokus der Dritten Option auf inter* Personen lässt queere, non-binäre und trans* Personen als Zielgruppe außen vor. Was gern als Spitzfindigkeit und Wunschkonzert einzelner Randgruppen abgewertet wird, zieht bei genauerer Betrachtung weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich. Sei es in Bezug auf Gerichtsverfahren, die den Auslegungsradius der Dritten Option anfechten. Sei es ganz individuell für einzelne non-binäre und trans* Person durch mindestens bürokratische Mehraufwände, juristische Unklarheiten und persönliche Folgen.

Arbeitgeber_innen

Auch Arbeitgeber_innen werden bei dem Versuch, eine alltagstaugliche Anwendung der Dritten Option für sich zu finden, ausgebremst. Da das Gesetz auf arbeitsrelevante Rechtsnormen durchaus einen Einfluss hat, dieser aber nicht umfassend geklärt – ja sogar bestritten – wird, werden langfristige Lösungen unmöglich. Im menschlich besten und finanziell schlimmsten Fall werden kostspielige Maßnahmen umgesetzt, die sich auf lange Sicht eventuell als Fehlinvestitionen herausstellen.

Gesellschaft

Ebenso müssen wir uns gesamtgesellschaftlich fragen, welches Signal die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sendet. Sind wir als Gesellschaft wirklich so weit, wie wir aufgrund der Einführung der Dritten Option glauben? Oder spricht es nicht vielmehr Bände, dass das Urteil ohne Berücksichtigung der Stimmen jener, die es betrifft, im Eilverfahren und auf den letzten Drücker umgesetzt wurde? Dass die Gesetzgebung das Urteil auf Äußerlichkeiten herunterbricht und an Beweislast und Pathologisierung festhält?

Das Originalurteil birgt größere Spielräume: Wir brauchen ein Mehr an Selbstbestimmungsrecht für jene, die am besten entscheiden können, wer sie sind.

In unserem HOW TO Nr. 7 erklären wir, was Geschlecht in unserer Gesellschaft tatsächlich bedeutet, was die Einführung der Dritten Option generell besagt und was daraus für Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen folgt. Weiter bietet der Guide eine Sammlung von Maßnahmen für die Umsetzung des Gesetzes in Unternehmen und für eine willkommene und offene Arbeitskultur.

Kritische Massen bewegen

Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden und queere Themen vorantreiben.