Allyship

Spenden

Wertschätzung. Wertsetzung.

Jede Spende unterstützt den Einsatz der PROUT AT WORK-Foundation für ein diskriminierungsfreies Arbeitsleben. Mit der Förderung der Volks- und Berufsbildung, Wissenschaft und Forschung schaffen wir ein offenes Arbeitsumfeld für queere Menschen.

Einfach online spenden.

Spendenkonto:
PROUT AT WORK-Foundation
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN:    DE55 3702 0500 0009 8266 00
BIC:       BFS WDE33X XX

PROUT AT WORK ist mit Bescheid vom 4. November 2021 vom Finanzamt München als gemeinnützig eingestuft: Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften.

Gut zu wissen

Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Zuwendungen an die PROUT AT WORK-Foundation sind auf verschiedene Art und Weisen möglich – als Spende, über ein Testament und als Zustiftung.

Spenden bis 300 EURO

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

Spenden über 300 EURO

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Dafür brauchen wir bitte Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse und den Hinweis „erbitte Spendenquittung“.

Die PROUT AT WORK-Foundation ist als eingetragene gemeinnützige Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.

TESTAMENT

Was bleibt: Wer uns als Erben bedenken möchte, braucht kein großes Vermögen. Jede Zuwendung trägt zu einer Arbeitswelt bei, in der alle Menschen die gleichen Chancen haben.

Als gemeinnützige Organisation ist die PROUT AT WORK-Foundation als besonders förderungswürdig anerkannt und daher von der Erbschaftsteuer befreit. So kommt die gesamte Testamentsspende unserem Ziel zugute.

ZUSTIFTUNG

Sie wollen im Bereich der Chancengleichheit aktiv werden und sich für eine offene Arbeitswelt einsetzen … haben zwar finanzielle Mittel, aber keine Zeit, eine eigene Organisation zu gründen? Dann ist die Zustiftung der richtige Weg für Sie.

Diese freiwillige Zuwendung zahlt in das Grundstockvermögen einer Stiftung ein. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben wird, bleibt die Zustiftung dauerhaft erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen. Die Zustiftung kann in Form von Geld oder Sachleistungen erfolgen, beispielsweise in Form von Immobilien.

Gute Gründe für eine Zustiftung

Eine Zustiftung bringt einige steuerliche Vorteile. Das langfristige gesellschaftliche Engagement wird von der Gesetzgebung besonders geschätzt und steuerlich gefördert. Zustifter_innen können innerhalb von zehn Jahren bis zu eine Millionen Euro steuerlich geltend machen.

Ob Immobilie oder Geld – wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.

Für eine Zustiftung genügt eine formlose Absichtserklärung. Lassen Sie uns hierzu gerne ins Gespräch kommen.

Sie möchten spenden?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um mehr über unsere Arbeit und den Umgang mit den unterschiedlichen Spendenmöglichkeiten zu erfahren.